Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
Strafverteidigung: Beginnend mit Verkehrs- und Bußgeldsachen wird die gesamte Bandbreite des
Strafrechts und Jugendstrafrechts abgedeckt. Mit dem Strafrecht eng verbunden sind beispielsweise oft
Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis oder das Aufenthaltsrecht für ausländische Mitbürger, was sich mit
dem Verwaltungsrecht überschneidet.
Verwaltungsrecht: Neben dem bereits genannten Recht der Fahrerlaubnis und dem Aufenthaltsrecht
zählen hierzu das Gewerbe- und Gaststättenrecht, öffentliches Baurecht, Abgabenrecht, die Erschließung/
der Ausbau von Straßen und die dabei anfallenden Kostenbescheide für Anlieger, aber auch Beamtenrecht,
Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schulrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsunfallrecht
allgemeines Zivilrecht insbesondere Vertragsgestaltung
Vertretung in Zwangsversteigerungs- angelegenheiten