Ihre Vertretung in Zwangsversteigerungsangelegenheiten

Zwangsversteigerungsangelegenheiten sind eines der komplexesten Spezialgebiete der deutschen Rechtsordnung. In Deutschland gibt es jedes Jahr über 80.000 Zwangsversteigerungen. Bei diesen Zwangsversteigerungen geht es oft um größere Vermögen. Um Ihre Entscheidungen richtig abschätzen zu können und um Ihre Interessen zu wahren, sollten Sie sich in jedem Fall Beratung, Vertretung oder Hilfe durch einen kompetenten Anwalt suchen. Denn in diesem Themengebiet ist es besonders wichtig, sämtliche relevanten Fragen zu klären und gut vorbereitet zu sein.

 

 

 

 

Wann sollten Sie uns benachrichtigen

Sie sind Gläubiger oder Interessent oder haben das Gefühl, sich als Betroffener nicht mit den Gläubigern einigen zu können? Dann können Sie sich auf uns verlassen. Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrungen bei der Vertretung in allgemeinen Zwangsversteigerungsangelegenheiten.

 

Wie laufen Zwangsversteigerungen ab?

Ihnen droht die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie? Natürlich stehen Sie in diesem Fall unter enormen Druck. Hierbei ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig kompetente Hilfe in Form eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Eine Zwangsversteigerung ist ein besonderes Verfahren der Zwangsvollstreckung. Bei Zwangsversteigerungen findet daher das ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) seine Anwendung. Zwangsversteigerungen finden grundsätzlich im Bezug auf Immobilien statt, beispielsweise Häuser, Wohnungen oder Grundstücke. Da Gebäude und Grundstücke juristisch eins sind, werden Grundstücke mit dem darauf befindlichen Gebäude zwangsversteigert. Allerdings können bei einer Zwangsversteigerung auch bewegliche Sachen mit versteigert werden. Ein Beispiel dafür ist ein Logistikunternehmen, wo die zum Betrieb gehörenden Anlagen zusätzlich mit versteigert werden. Je nach Objekttyp können aber auch Sachgüter, wie Lkw und Anhänger, der Zwangsversteigerung unterliegen.

Als Käufer haben Sie die Möglichkeit, unter Umständen eine preisgünstige Immobilie zu erwerben. Trotz alledem kann eine Zwangsversteigerung auch Risiken in sich bergen. Beispielsweise ist nicht in jedem Fall eine Besichtigung eines Objektes möglich, denn der Besitzer einer Immobilie ist nicht verpflichtet, Einsicht in sein Eigentum zu gewähren. Wer dennoch eine Besichtigung vornehmen möchte, sollte mit dem Hauptgläubiger Kontakt aufnehmen. Denn dieser kann unter manchen Umständen den Besitzer davon überzeugen, eine Besichtigung vornehmen zu lassen. Wenn allerdings auch einem Gutachter eine Besichtigung verwehrt worden ist, dann sollten Sie in jedem Fall die Finger von dieser Immobilie lassen, denn ohne ein Gutachten kann eine solche Immobilie nicht eingeschätzt werden. Wenn dennoch Ihrerseits Interesse an einer Immobilie oder einem Grundstück besteht, welches zur Zwangsversteigerung freigegeben ist, dann beraten wir Sie ebenfalls, wenn es um Kaufverträge bzw. Verwaltungsrecht geht.

 

Häufig gestellte Fragen

Wann werde ich als Mitbietender der Eigentümer einer Immobile?

Wenn Sie als Meistbietender den Zuschlag erhalten, dann werden Sie augenblicklich Eigentümer der Immobilie. Allerdings erfolgt die Eintragung in das Grundbuch erst später.

Wo und wann findet eine Zwangsversteigerung statt?

Die Zwangsversteigerung findet meistens im Amtsgericht statt. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen die Versteigerung in einem dem Objekt nahe gelegenem Saal stattfindet. Die Informationen über das „wo“ und „wann“, also Ort und Termin der Zwangsversteigerung, werden durch die jeweils zuständigen Amtsgerichte veröffentlicht.

Kann ich als Schuldner einen Aufschub der Verhandlung erwirken?

Nach jedem Betritts- und Anordnungsbeschluss kann man als Schuldner einen Aufschub mit Hilfe eines Einstellungsantrages erwirken. Um dafür zu sorgen, dass dem Antrag stattgegeben wird, muss der Schuldner dem Gericht glaubhaft machen, dass er in der Lage ist, die Versteigerung innerhalb (maximal) eines Jahres zu verhindern.

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf

Gern können wir einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Minden vereinbaren.

(05 71) 40 43 41-40

 

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