Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Minden

Das Erbrecht ist nach Artikel 14 GG ein Grundrecht und regelt Verfügungen bzgl. des Eigentums und ähnlicher veräußerbarer Rechte zugunsten Begünstigter im Todesfall von Personen. Der Erbe oder die Erben treten also in die Fußstapfen des Erblassers.

Folgende Bereiche des Erbrechts behandeln wir:

  • Erbschaftssteuerrecht
  • Schenkung
  • Übertragung
  • Unternehmensnachfolge
  • Testament
  • testamentarische Vorsorge

 

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Schult ist u.a. auf dem Gebiet Erbrecht spezialisiert. Somit ist es unserer Kanzlei möglich, unsere Kunden in sämtlichen Bereichen des Erbrechts umfangreich zu beraten und erfolgreich vor Gericht zu vertreten. Dabei legen wir höchsten Wert auf sorgfältige und individuelle Betreuung und eine sachgerechte Beratung der jeweiligen Sachverhalte.

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Grundlagen zum Erbrecht

 

Ordnungen des Erbrechts bei Verwandtschaftsbeziehungen

Sobald kein rechtssicheres Testament vorliegt, kennt das Erbrechtsgesetz vier Ordnungen bei Verwandtschaftsbeziehungen:

  • Erste Ordnung, d.h. direkte Abkömmlinge; wie Kinder, Enkel, Urenkel u.a.
  • Zweite Ordnung, d.h. Eltern und deren Abkömmlinge; wie Geschwister, Neffen, Nichten u.a.
  • Dritte Ordnung, d.h. Großeltern und deren Abkömmlinge; wie Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen u.a.
  • Vierte Ordnung, d.h. Urgroßeltern und deren Abkömmlinge, wie Großonkel, Großtanten, Großcousins, Großcousinen u.a.

 

Die Erste Ordnung als nächste Verwandte sind als erstes erbberechtigt, wobei alle anderen anderen Verwandten ausgeschlossen sind. Gibt es keine direkten Abkömmlinge oder sind diese nicht auffindbar, kommen die der Zweiten Ordnung zum Zuge, gibt es diese oder deren Abkömmlinge nicht, die der Dritten Ordnung usw.

Grundlegend gilt dabei das Repräsentationsprinzip, d.h. dass stets der nächste Verwandte als Erbe für seinen kompletten Stamm steht und die Hinterlassenschaft unter gleichen nächsten Verwandten gleichmäßig aufgeteilt wird.
Ein Beispiel: ein lediger Mann ohne Kinder und bereits verstorbener Eltern stirbt. Dessen zwei Brüder und eine Schwester erhalten jeweils 1/3 der Hinterlassenschaft; deren Kinder (also Nichten und Neffen des Verstorbenen) erhalten nichts.

Gibt es gar keine Verwandten, bzw. sind diese nicht auffindbar, geht die Hinterlassenschaft schlussendlich an den Staat.

 

Ordnungen des Erbrechts bei Ehen und Partnerschaften

Insofern kein ausdrücklicher, rechtssicherer Ehevertrag geschlossen wurde, erben Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern:

  • ½ neben Verwandten der 1. Ordnung
  • 2/3 neben Verwandten der 2. Ordnung
  • alles bei Verwandten der 3. Und 4. Ordnung (Ausnahme: wenn die Großeltern des Verstorbenen noch leben, in diesem Fall i.d.R. 3/4)

Oftmals wird angenommen, dass bei kinderlosen Ehen der Partner Alleinerbe sei. Dies ist falsch und führt oft zu langwierigen Streitigkeiten. Stirbt bspw. ein kinderloser Mann, erbt seine Ehefrau ¾ und die einzige Schwester des Verstorbenen ¼.

 

Probleme bei der Ordnung von Verwandtschaftsbeziehungen

Die Probleme beginnen, wenn nicht eine Person alles erbt – also Alleinerbe ist – und Streit in einer Erbengemeinschaft aufkommt. Noch komplizierter wird es, wenn kein oder ein rechtlich nicht einwandfreies Testament vorliegt und emotionale Bindungen ins Spiel kommen, wie hoher Pflegeaufwand des Verstorbenen von einzelner Personen und diese einen höheren Erbanteil fordern. Verschiedene Interessen verhindern oftmals eine sinnvolle Regelung des Nachlasses und widerspricht nicht selten dem letzten Willen des Erblassers. In diesem Fall ist Rechtsanwalt Schult der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

 

 

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Diese Themen zum Erbrecht begegnen uns häufig:

Erbschaftssteuerrecht

Wir betreuen und beraten Sie beim Steuerrecht in Bezug in Bezug auf Nachfolgen, sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen zu Lebzeiten. Bzgl. Ausschlagungen und Ansprüchen von Pflichtteilen. Was müssen Sie beachten, um den Zugriff des Fiskus möglichst gering zu halten und problemlos die Betriebsnachfolge Ihres Unternehmens fortführen können, erfahren Sie von uns, gemünzt auf Ihren konkreten Einzelfall.

Weiterhin sind wir Experten auf Gebieten der:

  • Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen
  • Vermeidung von Steuerzahlungen im Erbfall (z.B. Geltendmachung des Pflichtteils)
  • Beratung von Betriebs- und Immobilienvermögen
  • v.m.

 

Testament

Wussten Sie, dass 90% aller selbst erstellten Testamente rechtlich gesehen unwirksam sind?

Grundlegend kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag seine Erben bestimmen, ansonsten tritt die o.g. Ordnung in Kraft. Oftmals werden jedoch dabei viele Fehler gemacht, sodass diese vor Gericht nicht zugelassen werden.

Wir beraten Sie daher ausführlich über Testamentrecht und den rechtlichen Möglichkeiten, da in der Regel besonders beim Ehegattentestament und Pflichtteilansprüchen zahlreiche Fragen auftreten. Nur mit einer eindeutig formulierten und rechtssicheren Verfügung kann der Wunsch des letzten Willens gesichert werden.

Kontaktieren Sie uns zur einwandfreien Testamentserstellung.

 

Vorsorgeplanung

Man macht sich ungern Gedanken darüber, doch es kann jeden schneller treffen als gedacht: ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Schicksalsschläge können Sie aus dem Leben reißen oder zum Pflegefall machen. Doch wer soll sich in so einem Fall um sämtliche Angelegenheiten kümmern, seien es Verwaltung Ihrer Ansparungen, bürokratische Angelegenheiten oder Pflegebetreuung?

Sie sollten sich daher, wenn Sie über Ihre Behandlung nicht mehr eigenmächtig entscheiden können, frühzeitig absichern. Wir beraten Sie gern und formulieren mit Ihnen zusammen rechtssicher inidivuelle

  • Betreuungsverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen

aus und registrieren diese wasserdicht.

 

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Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf

Gern können wir einen kurzfristigen Termin in meiner Kanzlei in Minden vereinbaren.

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