Das ändert sich 2017

Anhebung des Steuerfreibetrags

Eine gute Nachricht, der Grundsteuerfreibetrag wird dieses Jahr, um 168€, auf 8820€ angehoben. Im nächsten Jahr soll der Steuerfreibetrag sogar 9000€ betragen.

Änderung des Pflegegesetzes

Aus den aktuell drei Pflegestufen, werden jetzt fünf Pflegestufen.

Rauchverbot im Wald

Seit dem 1.3.2017 gilt wieder das jährliche Feuer und Rauchverbot in den deutschen Wäldern.

Hartz IV

Der monatliche Regelsatz steigt dieses Jahr von 404€ auf 409€, außerdem steigt er bei Paaren von 364€ auf 368€.

Das Kindergeld wird erhöht

Das dürfte alle Eltern freuen. Bis 2018 wird das Kindergeld schrittweise auf 200€ angehoben. Ab dem vierten Kind steigt der Satz auf 225€.

Mindestlohn

Der Brutto-Mindestlohn steigt von 8,50€ auf 8,84€ pro Stunde. Achtung: In einigen Branchen ist der Mindestlohn höher als der Standardsatz.

Pflicht zur elektronischen Ladenkasse

Ab 01.01.2017 sind elektronische Ladenkassen Pflicht. Entscheidend ist hier die Speicherung von Einzeldaten und der Datenexport. Bei weiterer Verwendung von analogen Kassen, kann das Finanzamt Umsätze hinzuschätzen.

Steuerfrei Aufladen

Ab 2017 ist das aufladen von Elektroautos, Plugin-Hybriden und Elektrofahrrädern mit Zulassung beim Arbeitgeber steuerfrei. Diese Regelung gilt nur bis 2020.